{"id":96,"date":"2018-01-07T16:59:23","date_gmt":"2018-01-07T16:59:23","guid":{"rendered":"http:\/\/localhost\/wordpress\/?page_id=96"},"modified":"2018-02-04T19:33:55","modified_gmt":"2018-02-04T19:33:55","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.thulke-komtec.de\/?page_id=96","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<div>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/div>\n<table border=\"0\" width=\"100%\" cellspacing=\"0\" cellpadding=\"0\" align=\"center\">\n<tbody>\n<tr>\n<td colspan=\"2\" valign=\"top\">\n<h3>Allgemeine Liefer- und Montagebedingungen f\u00fcr Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie<\/h3>\n<p>\u00a7 1 Allgemeines<br \/>\nUnseren s\u00e4mtlichen, auch zuk\u00fcnftigen Verk\u00e4ufen, Lieferungen und Leistungen liegen ausschlie\u00dflich unsere nachstehenden Bedingungen zugrunde. Jede Abweichung von diesen Bedingungen sowie sonstige Nebenabreden bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Best\u00e4tigung. Entgegenstehenden Gesch\u00e4ftsbedingungen widersprechen wir hiermit ausdr\u00fccklich. Diese werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdr\u00fccklich widersprechen. Der Besteller erkennt die alleinige Geltung unserer Lieferungs- und Montagebedingungen an, auch wenn er sich auf seine eigenen Bedingungen bezieht.<br \/>\n<br \/>\n\u00a7 2 Angebot, Angebotsunterlagen<br \/>\nUnsere Angebote sind freibleibend. Vertragliche Verpflichtungen mit uns bestehen erst nach einer schriftlichen Vertragsbest\u00e4tigung durch uns. M\u00fcndliche Zusagen von Angestellten und Vertretern sind f\u00fcr uns nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdr\u00fccklich schriftlich best\u00e4tigt werden. Ist eine Bestellung des Bestellers als Angebot gem\u00e4\u00df \u00a7 145 BGB anzusehen, so k\u00f6nnen wir dies innerhalb von 4 Wochen annehmen.<br \/>\n<br \/>\n\u00a7 3 Fristen f\u00fcr Lieferungen \/ Verzug<\/p>\n<ol>\n<li>Die Einhaltung von Fristen f\u00fcr Lieferungen und Leistungen setzt den rechtzeitigen Eingang s\u00e4mtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Pl\u00e4nen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Besteller voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erf\u00fcllt, so verl\u00e4ngern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn wir die Verz\u00f6gerung zu vertreten haben.<\/li>\n<li>Ist die Nichteinhaltung der Fristen auf h\u00f6here Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Terror oder auf \u00e4hnliche Ereignisse, z.B. Streik, Aussperrung, zur\u00fcckzuf\u00fchren, verl\u00e4ngern sich die Fristen angemessen.<\/li>\n<li>Kommen wir in Verzug, kann der Besteller, sofern er nachweist, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist, eine Entsch\u00e4digung f\u00fcr jede vollendete Woche des Verzuges von je 0,5 %, insgesamt jedoch h\u00f6chstens 5 % des Preises f\u00fcr den Teil der Lieferungen verlangen, der wegen des Verzuges nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden konnte.<\/li>\n<li>Schadenersatzanspr\u00fcche des Bestellers wegen Verz\u00f6gerung der Lieferung und statt der Leistung, die \u00fcber die in Nr. 3 genannten Grenzen hinausgehen, sind in allen F\u00e4llen verz\u00f6gerter Lieferung, auch nach Ablauf einer uns etwa gesetzten Frist zur Lieferung, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in F\u00e4llen des Vorsatzes, der groben Fahrl\u00e4ssigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine \u00c4nderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Vom Vertrag kann der Besteller im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur zur\u00fccktreten, soweit die Verz\u00f6gerung der Lieferung von uns zu vertreten ist.<\/li>\n<li>Der Besteller ist verpflichtet, auf unser Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu erkl\u00e4ren, ob er wegen der Verz\u00f6gerung der Lieferung vom Vertrag zur\u00fccktritt und\/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangt oder auf Lieferung besteht.<\/li>\n<li>Werden Versand oder Zustellung auf Wunsch des Bestellers um mehr als einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft verz\u00f6gert, kann dem Besteller f\u00fcr jeden angefangenen Monat Lagergeld in H\u00f6he von 0,5 % des Preises der Gegenst\u00e4nde der Lieferungen, h\u00f6chstens jedoch insgesamt 5 % berechnet werden. Der Nachweis h\u00f6herer oder niedrigerer Lagerkosten bleibt unber\u00fchrt.<\/li>\n<\/ol>\n<p>\u00a7 4 Eigentumsvorbehalt<\/p>\n<ol>\n<li>Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Gegenst\u00e4nden vor, bis unsere s\u00e4mtlichen Forderungen gegen den Besteller aus der Gesch\u00e4ftsverbindung einschlie\u00dflich der k\u00fcnftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder sp\u00e4ter abgeschlossenen Vertr\u00e4gen beglichen sind. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder s\u00e4mtliche Forderungen von uns in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.<\/li>\n<li>Der Besteller ist zur Weiterver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsgang nur dann berechtigt, wenn er uns hiermit schon jetzt alle Forderungen abtritt, die ihm aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung gegen Abnehmer oder Dritte erwachsen. Wird Vorbehaltsware unverarbeitet oder nach Verarbeitung oder Verbindung mit Gegenst\u00e4nden, die ausschlie\u00dflich im Eigentum des Bestellers stehen, ver\u00e4u\u00dfert, so tritt der Besteller schon jetzt die aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung entstehenden Forderungen in voller H\u00f6he an uns ab. Wird Vorbehaltsware vom Besteller &#8211; nach Verarbeitung\/Verbindung &#8211; zusammen mit nicht uns geh\u00f6render Ware ver\u00e4u\u00dfert, so tritt der Besteller schon jetzt die aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung entstehenden Forderungen in H\u00f6he des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller auch nach Abtretung erm\u00e4chtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unber\u00fchrt, jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgem\u00e4\u00df nachkommt. Wir k\u00f6nnen verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugeh\u00f6rigen Unterlagen aush\u00e4ndigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.<\/li>\n<li>Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Besteller f\u00fcr uns vor, ohne dass f\u00fcr uns daraus Verpflichtungen entstehen. Bei einer Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns geh\u00f6renden Waren, steht uns der dabei entstehenden Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der \u00fcbrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Besteller das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind der Besteller und wir uns dar\u00fcber einig, dass der Besteller uns im Verh\u00e4ltnis des Wertes der verarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einr\u00e4umt und diese unentgeltlich f\u00fcr uns verwahrt.<\/li>\n<li>Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Besteller eine wechselm\u00e4\u00dfige Haftung f\u00fcr uns begr\u00fcndet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt sowie die diesem zugrunde liegende Forderung aus Warenlieferung nicht vor Einl\u00f6sung des Wechsels durch den Besteller als Bezogener.<\/li>\n<li>Wenn der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % \u00fcbersteigt, sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe verpflichtet.<\/li>\n<\/ol>\n<p>\u00a7 5 Sachm\u00e4ngelhaftung<br \/>\nF\u00fcr Sachm\u00e4ngel haften wir wie folgt:<\/p>\n<ol>\n<li>Diejenigen Teile oder Leistungen sind nach unserer Wahl unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb der Verj\u00e4hrungsfrist &#8211; ohne R\u00fccksicht auf die Betriebsdauer &#8211; einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahr\u00fcbergangs vorlag.<\/li>\n<li>Sachm\u00e4ngelanspr\u00fcche verj\u00e4hren in 12 Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gem. \u00a7\u00a7 438 Abs. 1. Nr. 2. (Bauwerke und Sachen f\u00fcr Bauwerke), 479 Abs. 1. (R\u00fcckgriffsanspruch) und 634 a. Abs. 1. Nr. 2. (Baum\u00e4ngel) BGB l\u00e4ngere Fristen vorschreibt.<\/li>\n<li>Der Besteller hat Sachm\u00e4ngel uns gegen\u00fcber unverz\u00fcglich schriftlich zu r\u00fcgen.<\/li>\n<li>Bei M\u00e4ngelr\u00fcgen d\u00fcrfen Zahlungen des Bestellers in einem Umfang zur\u00fcckgehalten werden, die in einem angemessenen Verh\u00e4ltnis zu den aufgetretenen Sachm\u00e4ngeln stehen. Der Besteller kann Zahlungen nur zur\u00fcckhalten, wenn eine M\u00e4ngelr\u00fcge geltend gemacht wird, \u00fcber deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann. Erfolgte die M\u00e4ngelr\u00fcge zu Unrecht, sind wir berechtigt, die uns entstandenen Aufwendungen vom Besteller ersetzt zu verlangen.<\/li>\n<li>Uns ist stets zun\u00e4chst Gelegenheit zur Nacherf\u00fcllung innerhalb angemessener Frist zu gew\u00e4hren.<\/li>\n<li>Schl\u00e4gt die Nacherf\u00fcllung fehl, kann der Besteller &#8211; unbeschadet etwaiger Schadensersatzanspr\u00fcche gem. \u00a7 7 &#8211; vom Vertrag zur\u00fccktreten oder die Verg\u00fctung mindern.<\/li>\n<li>M\u00e4ngelanspr\u00fcche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der geschuldeten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeintr\u00e4chtigung der Brauchbarkeit, bei nat\u00fcrlicher Abnutzung oder Sch\u00e4den, die nach dem Gefahr\u00fcbergang infolge fehlerhafter oder nachl\u00e4ssiger Behandlung, \u00fcberm\u00e4\u00dfiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder die aufgrund besonderer \u00e4u\u00dferer Einfl\u00fcsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgem\u00e4\u00df \u00c4nderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen f\u00fcr diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Sachm\u00e4ngelanspr\u00fcche.<\/li>\n<li>Anspr\u00fcche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherf\u00fcllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erh\u00f6hen, weil der Gegenstand der Lieferung nachtr\u00e4glich an einen anderen Ort als den bei Vertragsabschluss vereinbarten Lieferort verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgem\u00e4\u00dfen Gebrauch.<\/li>\n<li>Gesetzliche R\u00fcckgriffsanspr\u00fcche des Bestellers gem\u00e4\u00df \u00a7 478 BGB (Unternehmerr\u00fcckgriff) gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine \u00fcber die gesetzlichen M\u00e4ngelanspr\u00fcche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. F\u00fcr den Umfange des R\u00fcckgriffsanspruchs des Bestellers gegen uns gilt ferner Ziffer 8. entsprechend.<\/li>\n<li>F\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche gilt im \u00fcbrigen \u00a7 7 (Sonstige Schadenersatzanspr\u00fcche). Weitergehende oder andere als die in diesem \u00a7 5 geregelten Anspr\u00fcche des Bestellers gegen uns oder unsere Erf\u00fcllungsgehilfen wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.<\/li>\n<\/ol>\n<p>\u00a7 6 Unm\u00f6glichkeit \/ Vertragsanpassung<\/p>\n<ol>\n<li>Soweit die Lieferung unm\u00f6glich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass wir die Unm\u00f6glichkeit nicht zu vertreten haben. Jedoch beschr\u00e4nkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unm\u00f6glichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschr\u00e4nkung gilt nicht, soweit in F\u00e4llen des Vorsatzes, der groben Fahrl\u00e4ssigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine \u00c4nderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum R\u00fccktritt vom Vertrag bleibt unber\u00fchrt.<\/li>\n<li>Sofern unvorhersehbare Ereignisse im Sinne von \u00a7 3 Ziffer 2. die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich ver\u00e4ndern oder auf unseren Betrieb erheblich einwirken, wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht uns das Recht zu, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Wollen wir von diesem R\u00fccktrittsrecht Gebrauch machen, so haben wir dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverz\u00fcglich dem Besteller mitzuteilen und zwar auch dann, wenn zun\u00e4chst mit dem Besteller eine Verl\u00e4ngerung der Lieferzeit vereinbart war.<\/li>\n<\/ol>\n<p>\u00a7 7 Sonstige Schadenersatzanspr\u00fcche<\/p>\n<ol>\n<li>Schadensersatz- und Aufwendungsersatzanspr\u00fcche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverh\u00e4ltnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen.<\/li>\n<li>Die vorstehenden Regelungen gelten nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in F\u00e4llen des Vorsatzes, der groben Fahrl\u00e4ssigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadenersatz wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder Gesundheit gehaftet wird. Eine \u00c4nderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit diesen Regelungen nicht verbunden.<\/li>\n<li>Soweit dem Besteller nach diesem \u00a7 7 Schadenersatzanspr\u00fcche zustehen, verj\u00e4hren diese mit Ablauf der f\u00fcr Sachm\u00e4ngelanspr\u00fcche geltenden Verj\u00e4hrungsfrist gem. \u00a7 5 Nr. 2.<\/li>\n<\/ol>\n<p>\u00a7 8 Preise<\/p>\n<ol>\n<li>Der Preis f\u00fcr die Montage von Apparaturen wird gesondert berechnet. Ist nichts anderes vereinbart, so sind die im vorgesehenen Montagezeitpunkt bei uns allgemein festgesetzten Listenpreise und Verrechnungss\u00e4tze ma\u00dfgebend. Bei speicherprogrammierten Anlagen ist der Besteller verpflichtet, rechtzeitig vor Auslieferung der Anlage uns die Anwenderdaten verbindlich mitzuteilen. Wenn der Besteller nachtr\u00e4glich diese Daten sowie den Leistungsumfang \u00e4ndert, werden solche \u00c4nderungen dem Besteller mit den daf\u00fcr g\u00fcltigen Listenpreisen gesondert in Rechnung gestellt. Ebenso wird der Preis f\u00fcr die Lieferung und Montage des Leitungsnetzes berechnet; ma\u00dfgebend sind die von uns im vorgesehenen Montagezeitpunkt allgemein festgesetzten Listenpreise f\u00fcr Aufma\u00df-Abrechnungen.<\/li>\n<li>Preis\u00e4nderungen der im Vertrag angegebenen Preise sind zul\u00e4ssig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mindestens 4 Monate liegen und nach Vertragsabschluss die tariflichen Eckl\u00f6hne des f\u00fcr uns geltenden Tarifvertrages oder die Listenpreise hinsichtlich der zu liefernden Anlagen sich ge\u00e4ndert haben. In diesem Fall k\u00f6nnen wir den Preis entsprechend der \u00c4nderung anpassen. Dies gilt sinngem\u00e4\u00df auch f\u00fcr die \u00c4nderung der gesetzlichen Umsatzsteuer und f\u00fcr den Fall, dass sich die Lieferung der Anlage verz\u00f6gert, weil der Besteller seiner Verpflichtung, die Anlage rechtzeitig montieren zu lassen, nicht nachkommt.<\/li>\n<li>Fracht und Verpackung werden gesondert berechnet.<\/li>\n<li>Alle Preise verstehen sich ohne Umsatzsteuer. Diese wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in Rechnung gestellt.<\/li>\n<\/ol>\n<p>\u00a7 9 Gefahr\u00fcbergang \/ Entgegennahme \/ Teillieferung<\/p>\n<ol>\n<li>Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung wie folgt auf den Besteller \u00fcber:\n<ul>\n<li>\u00a0bei Lieferungen ohne Aufstellung oder Montage, wenn sie zum Versand\u00a0\u00a0 gebracht oder abgeholt worden sind. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers\u00a0\u00a0 werden Lieferungen von uns gegen die \u00fcblichen Transportrisiken versichert;<\/li>\n<li>bei Lieferungen mit Aufstellung oder Montage am Tage der \u00dcbernahme in\u00a0\u00a0 eigenen Betrieb oder, soweit vereinbart, nach einwandfreiem Probebetrieb.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li>Wenn der Versand, die Zustellung, der Beginn, die Durchf\u00fchrung der Aufstellung oder Montage, die \u00dcbernahme in eigenen Betrieb oder Probebetrieb aus vom Besteller zu vertretenden Gr\u00fcnden verz\u00f6gert wird oder der Besteller aus sonstigen Gr\u00fcnden in Annahmeverzug kommt, so geht die Gefahr auf den Besteller \u00fcber.<\/li>\n<li>Der Besteller darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher M\u00e4ngel nicht verweigern.<\/li>\n<li>Teillieferungen sind zul\u00e4ssig.<\/li>\n<\/ol>\n<p>\u00a7 10 Pauschalisierter Schadenersatz bei Annahmeverweigerung<br \/>\nBefindet sich der Besteller mit der Abnahme der von ihm bestellten Leistungen in Verzug und setzen wir ihm schriftlich eine angemessene Frist zur Abnahme unserer Leistungen, so k\u00f6nnen wir nach Ablauf dieser Frist nach unserer Wahl anstatt Vertragserf\u00fcllung eine Schadenspauschale verlangen, die sich auf 20 % des Auftragswertes bel\u00e4uft. Beiden Parteien bleibt das Recht vorbehalten, nachzuweisen, dass ein wesentlich h\u00f6herer bzw. ein wesentlich geringerer oder \u00fcberhaupt kein Schaden entstanden ist. Diese Regelungen \u00fcber die pauschale Berechnung des Schadens gelten auch, wenn im Falle der Insolvenz des Bestellers der Insolvenzverwalter von seinem Recht Gebrauch macht, den Vertrag nicht zu erf\u00fcllen.<br \/>\n<br \/>\n\u00a7 11 Zahlungsbedingungen<\/p>\n<ol>\n<li>Zahlungen sind ohne jeden Abzug wie folgt f\u00e4llig:\n<ul>\n<li>bei Vertr\u00e4gen mit einem Auftragswert bis zu 5.000,00 ? netto Kasse nach Lieferung<\/li>\n<li>bei Vertr\u00e4gen mit einem Auftragswert \u00fcber 5.000,00 ? und einer Lieferfrist bis zu 3 Monaten 50% des Auftragswertes bei Vertragsabschluss und der Rest bei Lieferung;<\/li>\n<li>bei Vertr\u00e4gen mit einem Auftragswert \u00fcber 5.000,00 ? und einer Lieferfrist \u00fcber 3 Monaten jeweils 30% des Auftragswertes bei Vertragsabschluss, nach Ablauf des 1. Drittels der vorgesehenen Lieferzeit und nach Ablauf des 2. Drittels der vorgesehenen Lieferfrist und der Rest bei Lieferung.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li>Wechsel und Schecks nehmen wir stets nur erf\u00fcllungshalber an. Wechsel nehmen wir im \u00fcbrigen nur aufgrund vorheriger schriftlicher Vereinbarung an.<\/li>\n<li>Der Besteller kann gegen unsere Zahlungsanspr\u00fcche nur aufrechnen, wenn seine Gegenanspr\u00fcche rechtskr\u00e4ftig festgestellt oder von uns nicht bestritten sind. Die Aus\u00fcbung von Zur\u00fcckbehaltungsrechten wegen Gegenanspr\u00fcchen aus anderen Vertr\u00e4gen ist ausgeschlossen.<\/li>\n<\/ol>\n<p>\u00a7 12 Eigentum und Urheberrecht an Unterlagen<br \/>\nAn technischen Unterlagen, Abbildungen und Zeichnungen, die dem Besteller zur Verf\u00fcgung gestellt werden, behalten wir uns Eigentum und Urheberrecht vor. Der Besteller ist nicht befugt, diese Unterlagen nicht autorisierten Dritten zug\u00e4nglich zu machen. Sollte der Besteller gegen diese Verpflichtung versto\u00dfen oder die Unterlagen auf sonstige Weise missbr\u00e4uchlich verwenden, k\u00f6nnen wir sie zur\u00fcckfordern.<br \/>\n<br \/>\n\u00a7 13 Rechte an Programmen<br \/>\nBei speicherprogrammierten Anlagen geh\u00f6ren Programm-Verarbeitungs-Einrichtungen, Programmtr\u00e4ger sowie die Programme f\u00fcr die vereinbarten Leistungsmerkmale zum Vertragsumfang. Die Programm-Verarbeitungs-Einrichtungen und Programmtr\u00e4ger gehen mit den \u00fcbrigen Anlagenteilen in das Eigentum des Bestellers \u00fcber. Ohne gesonderte Berechnung erh\u00e4lt der Besteller das Recht, das System oder die Programme (Hard- und Software) f\u00fcr die vereinbarten Leistungsmerkmale sowie den vereinbarten Leistungsumfang zum Betrieb des nachrichtentechnischen Systems zu benutzen. Uns bleiben alle anderen Rechte an den Programmen; der Besteller erh\u00e4lt insbesondere kein Recht, die Programme zu vervielf\u00e4ltigen, zu \u00e4ndern oder einem nicht autorisierten Dritten zug\u00e4nglich zu machen. Bei jedem Weiterverkauf der Anlage gehen bez\u00fcglich der Programme nur die vorgenannten Rechte des Bestellers auf die jeweiligen neuen Besteller \u00fcber; alle anderen Rechte an den Programmen verbleiben ausschlie\u00dflich bei uns.<br \/>\n<br \/>\n\u00a7 14 Zurverf\u00fcgungstellung von R\u00e4umen<br \/>\nDer Besteller stellt f\u00fcr die Anlage geeignete Aufstellungsr\u00e4ume mit Netzanschluss und die den Vorschriften entsprechenden Aufenthaltsr\u00e4ume f\u00fcr unser Montagepersonal zur Verf\u00fcgung.<br \/>\n<br \/>\n\u00a7 15 Gerichtsstand, Erf\u00fcllungsort, Wirksamkeit<\/p>\n<ol>\n<li>F\u00fcr s\u00e4mtliche gegenw\u00e4rtigen und zuk\u00fcnftigen Anspr\u00fcche aus der Gesch\u00e4ftsverbindung mit Kaufleuten im Sinne des HGB, juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechtes oder \u00f6ffentlich-rechtlichen Sonderverm\u00f6gen einschlie\u00dflich Wechsel- und Scheckforderungen wird als Gerichtsstand &#8211; K\u00f6ln &#8211; unbeschadet unseres Rechtes, Klage an jedem anderen gesetzlich begr\u00fcndeten Gerichtsstand zu erheben &#8211; unser Firmensitz vereinbart.<\/li>\n<li>Sofern sich aus unserer Auftragsbest\u00e4tigung nichts Gegenteiliges ergibt, ist unser Gesch\u00e4ftssitz Erf\u00fcllungsort.<\/li>\n<li>Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen ber\u00fchrt die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen nicht.<\/li>\n<\/ol>\n<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen Allgemeine Liefer- und Montagebedingungen f\u00fcr Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie \u00a7 1 Allgemeines Unseren s\u00e4mtlichen, auch zuk\u00fcnftigen Verk\u00e4ufen,[&#8230;]<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-96","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.thulke-komtec.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/96","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.thulke-komtec.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.thulke-komtec.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.thulke-komtec.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.thulke-komtec.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=96"}],"version-history":[{"count":12,"href":"https:\/\/www.thulke-komtec.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/96\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":508,"href":"https:\/\/www.thulke-komtec.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/96\/revisions\/508"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.thulke-komtec.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=96"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}